Elektronischer Berufsausweis für PTA kommt
Die elektronischen Heilberufs-(eHBA) und Berufsausweise (eBA) sind neben der elektronischen Gesundheitskarte das wichtigste Strukturelement des Telematik-Sicherheitskonzeptes. Bis Anfang 2022 benötigen sowohl angestellte Apotheker als auch Pharmazieingenieure verpflichtend einen eHBA. Und auch PTA werden einen Ausweis erhalten, den eBA.
Wie der Bundesverband Pharmazeutisch-Technischer AssistentInnen gegenüber DAS PTA MAGAZIN bestätigte, startet die Testphase zur Ausgabe im Oktober 2021 zunächst mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen. Nach derzeitigem Stand wird der eBA dann voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2022 auch an PTA ausgegeben.
Dossier Telematikinfrastruktur
Sie möchten sich zum Thema Telematikinfrastruktur informieren? Dann schauen Sie auf unsere Homepage: DAS PTA MAGAZIN hat für Sie ein Dossier mit wichtigen Infos zum E-Rezept, der Elektronischen Patientenakte und zur Kommunikation im Medizinwesen zusammengestellt.
Zuständig für die Erstellung des eBA ist das bei der Bezirksregierung Münster angesiedelte Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das mit bestätigenden Stellen zusammenarbeitet. Das sind diejenigen Ämter, Behörden und sonstigen Organisationen, die die Berufserlaubnis bestätigt haben (z. B. Gesundheitsämter).
Mit dem eBA können PTA ihre Identität einschließlich der beruflichen Qualifikation gegenüber elektronischen Systemen nachweisen und erhalten Zugriff auf Systeme und Daten. Gleichzeitig ermöglicht er eine qualifizierte Signatur von elektronischen Dokumenten, die rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Welche Kosten auf PTA zukommen, ist noch nicht geklärt. Für Apotheker und Pharmazieingenieure betragen die Kosten für den eHBA 534 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Laut der Ersten Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V gibt es dafür einen Zuschuss: 449 Euro für angestellte Apotheker oder Pharmazieingenieure, Stichtag 1. Juli, und danach nur noch für Berufsanfänger. Die Förderung selbst können nur Inhaber beantragen. Diese wird laut ABDA an die Angestellten weitergegeben.
Quelle: eGesundheit.nrw, Adexa, BVpta