FAQ

FAQ zu zertifizierten Fortbildungen für PTA

An dieser Stelle finden Sie Fragen, die immer wieder im Zusammenhang mit den zertifizierten Fortbildungen für PTA auftreten.
Die Antwort, die Sie suchen, ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich an das-pta-magazin@springernature.com.

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DAS PTA MAGAZIN bietet Ihnen monatlich zertifizierte Fortbildung an. In jeder Ausgabe finden Sie mindestens einen Fortbildungsartikel mit dem dazugehörigen Fragebogen zum Einlesen. Auf unserer Website können Sie online an der Fortbildung teilnehmen, indem Sie den Bereich Fortbildung/Aktuelle Fortbildungen anklicken. Sie beantworten die Fragen online, haben nach dem Ausfüllen noch einmal die Möglichkeit, Ihre Antworten zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern und schicken die Lösung ab. Das Ergebnis sehen Sie sofort, und falls 80 Prozent der Antworten richtig sind, können Sie sich die Teilnahmebescheinigung sofort herunterladen oder ausdrucken.

Das Fortbildungszertifikat dokumentiert eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen und bestätigt, dass Sie Ihr Wissen beständig auffrischen. Das ist sowohl für Ihren Job in der Apotheke als auch bei einem möglichen Wechsel der Stelle von Bedeutung.

Punkte sammeln können Sie auf verschiedene Weise: Die Teilnahme an Seminaren, Workshops und Kongressen wird ebenso honoriert wie der Besuch von Vorträgen, eigene Vorträge oder die nebenberufliche Lehrtätigkeit an einem Ausbildungsinstitut. Wer selber als Autor oder Autorin tätig ist oder bei einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme hospitiert, kann hierfür Punkte beantragen. Ebenso möglich ist die Bearbeitung von Lektionen in Zeitschriften oder webbasiert mit Lernerfolgskontrolle (Lösen von Fragen). Mit einer von Kammer zu Kammer variierenden Zahl dürfen zudem Punkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie dem Selbststudium (regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften) beantragt werden.

Eine Zusammenstellung der verschiedenen Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen finden Sie in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisches Personal auf der Website der BAK: www.abda.de .

Die gesammelten Punkte sollen nicht aus einem Fortbildungsbereich kommen. Wenn man zum Beispiel Punkte durch Fernschulungen erwirbt, sollten diese mit Punkten aus Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. In den Anforderungen unterscheiden sich die Landesapothekerkammern leicht. Am besten vor dem Einreichen des freiwilligen Fortbildungszertifikates nachfragen.

Die Veranstaltungen, mit denen man Punkte sammeln kann, werden von den Landesapothekerkammern, von Industrie, Großhandel sowie Berufsverbänden angeboten. Alle Veranstalter müssen ihre Angebote bei den jeweiligen Landesapothekerkammern oder bei der Bundesapothekerkammer (bei großen überregionalen Veranstaltungen, Fernfortbildungen, E-Learning-Tools oder Fortbildungsartikeln mit Fragebögen in Fachzeitschriften) akkreditieren lassen. Auf der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung wird dann ein Vermerk zu finden sein, der die akkreditierende Apothekerkammer sowie die zu erreichende Punktezahl nennt.

Wie viele Punkte pro Veranstaltung vergeben werden, errechnet sich bei Präsenzveranstaltungen aus dem zeitlichen Aufwand. Pro 45-minütiger Einheit gibt es einen Punkt; an einem Tag können maximal acht Punkte erzielt werden. Bei E-Learnings, Zeitschriftenlektüre oder Fernfortbildungen können Punkte nur durch erfolgreiches Durchlaufen einer Lernerfolgskontrolle erworben werden. Pro Einheit ist hier ein Punkt zu erreichen. Sehr umfangreiche Fortbildungen kann man in Module unterteilen, die mit je einem Punkt honoriert werden.

Für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin an Fortbildungsveranstaltungen ist es unerheblich, ob er oder sie in dem Bundesland wohnt, dessen Kammer eine Fortbildung anerkannt hat. Sie wird in jedem Fall für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet.

Bei der Dokumentation sollte man darauf achten, dass die akkreditierende Apothekerkammer, die Veranstaltungsnummer, die Punktezahl sowie die zugeschriebene Kategorie angegeben sind. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin ist selbst für das Sammeln und Dokumentieren seiner oder ihrer Punkte zuständig. Ob eine besondere Form der Dokumentationsbögen sowohl für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen als auch für das Selbststudium erforderlich ist, kann bei der zuständigen Landesapothekerkammer erfragt werden.

Sie haben auf unserer Website unter Fortbildung / Meine Fortbildungen die Möglichkeit, die durchlaufenen und bestandenen Fortbildungen inklusive der erworbenen Zertifikate zu sammeln und bei Bedarf auszudrucken.

Es besteht in allen Bundesländern für PTA die Möglichkeit, Punkte zu sammeln und sich die Fortbildungsleistung von der Landesapothekerkammer mit einem Zertifikat bestätigen zu lassen.

Damit Sie das Fortbildungszertifikat bei Ihrer Landesapothekerkammer beantragen können, müssen Sie in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren genügend Fortbildungspunkte erworben haben. Fast alle Kammern fordern 100 Punkte in höchstens drei Jahren. Zuständig ist die Landesapothekerkammer, in deren Gebiet Sie beschäftigt sind. Nur wenn Sie gerade in keinem Beschäftigungsverhältnis sind, ist Ihr Wohnsitz ausschlaggebend.

Das Fortbildungszertifikat ist drei Jahre gültig. In diesen drei Jahren haben Sie wieder die Möglichkeit, durch neue Fortbildungsmaßnahmen die erforderlichen Punkte zu sammeln, um erneut das Zertifikat zu beantragen.