Kein Online-Rabatt für Rx-Medikamente

(cnie) Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob sie diese in einer Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke kaufen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

30.10.2020

Gesetz
© Foto: psdesign1 / stock.adobe.com
Anzeige

Seit Jahren herrscht ein ungleicher Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken in Deutschland und Online-Apotheken im EU-Ausland. Das nun beschlossene Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) soll dies ändern. Die ABDA begrüßt das Gesetz.
„Vier Jahre haben wir für dieses Gesetz gekämpft. Endlich ist die Hängepartie beendet. Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt nun wieder eine Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten, auch im grenzüberschreitenden Versandhandel. Der Wermutstropfen ist, dass diese Regelung nicht bei Privatpatienten greift. Trotzdem hilft sie dabei, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Patienten zu sichern“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt laut Pressemitteilung. Verhalten positiv sieht Schmidt die Vergütung des Botendienstes. Mit 2,50 Euro pro Fahrt bleibe er wirtschaftlich ein Minusgeschäft für die Apotheke.

Aktueller Podcast

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
  • Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren.

  • Durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung werden 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt, um neue pharmazeutische Dienstleistungen zu honorieren. Details dazu vereinbaren der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband.

  • Für Botendienste erhalten Apotheken einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag.

Nicht anwesend im Bundestag war Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der sich in häuslicher Quarantäne befindet. Spahn erklärte schriftlich, die Apotheken vor Ort seien eine wichtige Anlaufstelle für Patienten. „Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung.“

Mit dem Gesetz versucht das Parlament, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wiederherzustellen. Denn seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2016 gilt diese Preisbindung für ausländische Arzneimittel-Versandhändler nicht mehr.

„Wir halten diese Ungleichbehandlung der Patientengruppen nicht nur für verfassungswidrig, sondern das VOASG am Ende auch für gänzlich kontraproduktiv, um die Preisbindung im Rahmen eines erneuten Verfahrens vor dem EuGH rechtfertigen zu können. Unseres Erachtens droht daher absehbar der gänzliche Wegfall der Preisbindung“, befürchtet Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. Der Verband werde die Entwicklungen gerade mit Blick auf die Einführung des E-Rezeptes genau beobachten und die Politik mit den eintretenden Folgen, insbesondere einem sich immer weiter zulasten der Vor-Ort-Apotheken verändernder Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel konfrontieren.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit / dpa / ABDA / Apothekerverband Westfalen-Lippe

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *