Rezepturtipp: Gefahrstoffkennzeichnung von Talkum

Talkum wurde im letzten Herbst als CMR-Stoff eingestuft und gilt damit als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Darüber hinaus schädigt die Substanz bei wiederholter oder längerer Inhalation die Lunge. Die Neueinstufung hat Konsequenzen für den Umgang mit Talkum in der Apothekenrezeptur:

⚠ Das Standgefäß ist mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 und dem Signalwort Gefahr zu kennzeichnen.

⚠ Zusätzlich gehören auf das Gefäß die H-Sätze H350 (kann Krebs erzeugen) sowie H 372 (schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen).

von Sarah Siegler
29.01.2025

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