Neue Regeln: COVID-19-Impfzertifikate richtig nummerieren

(cnie) Booster, Genesene, Janssen-Impfung – immer mehr Möglichkeiten führten zu immer mehr Chaos beim Erstellen der digitalen Impfzertifikate. Seit Februar ist die Nummerierung (Nummer der Dosis) der COVID-19-Impfungen nun EU-weit geändert.

02.02.2022

Ausfüllhilfe Impfzertifikate
© Foto: ABDA
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Die Auswahl der Nummer der Dosis im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist wie bisher nach Eingabe des Impfstoffs im Dropdown möglich. In Abhängigkeit der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) ergeben sich folgende Nummerierungsregeln:

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  • 2/1 für Impfungen nach einer ersten Impfserie mit einem nur in einer Dosis zu verabreichenden Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen); anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
  • 2/1 für Auffrischimpfungen nach Abschluss einer Impfserie, bei der gemäß den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nur eine Dosis eines nach Fachinformation zweifach zu impfenden COVID-19-Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurden; anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
  • 3/3 für die Verabreichung einer Auffrischimpfung nach einer ersten Impfserie mit einem in zwei Dosen zu verabreichenden Impfstoff; anschließende Impfungen (X) sind mit (3+X)/(3+X) zu dokumentieren.

Ausfüllhilfe für COVID-19-Impfzertifikate

Die Ausfüllhilfe der ABDA soll bei der Auswahl der Nummer der Dosis bei der technischen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate nach Anpassung des Apothekenportals unterstützen. In den PDF-Ausdrucken ist der Zusatzvermerk „Booster“ nicht aufgedruckt. Die ebenfalls vorgesehene Begrenzung der Gültigkeit der COVID-19-Impfzertifikate über die erste Impfserie auf 270 Tage wird auf Ebene der Zertifikatsprüfung vorgenommen.

Quelle: ABDA

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5 Kommentare

15.03.2022 - 11:44 Uhr
Kommentar von Jessica Schüler

Hallo. Ich bin genesen vor 3 Monaten und möchte jetzt nur eine Impfung, damit ich als grundimmunisiert gelte. Was muss dann auf dem Zertifikat stehen? Mein Mann hat am Freitag eins bekommen auf dem 2/1 steht. Meine Praxis wollte mir eben eins ausstellen, auf dem 1/1 steht. Was bedeutet welches? Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort der Redaktion

Hallo Frau Schüler, 1/1 steht auf dem Zertifikat, wenn Sie nach einer COVID-19-Infektion eine Impfdosis erhalten haben. Damit sind Sie grundimmunisiert. 2/1 steht auf dem Zertifikat, wenn Sie nach einer COVID-19-Infektion eine Impfdosis erhalten haben und mindestens drei Monate nach dieser Impfung eine weitere Impfung erhalten haben. Damit gelten Sie als geboostert.


16.02.2022 - 19:01 Uhr
Kommentar von Sonja Juko

Guten Tag, mein Mann und ich sind dreimal geimpft: 1. Johnson&Johnson 2. Moderna, 3. Biontech. Das Impfzertifikat zeigt 3/1 an. Die Prüfung der Gültigkeit für Spanien in der Corona Warn App zeigt an, dass die Impfreihe unvollständig ist. Was hat das zu bedeuten und was müssen wir tun, um ein für Spanien gültiges Zertifikat zu bekommen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau Juko, im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle. Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt bzw. Ihrem Reiseunternehmen über die aktuellen Richtlinien. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


14.02.2022 - 15:08 Uhr
Kommentar von Iris Engel

Hallo, mein Mann und ich sind jeweils genesen, geimpft und geboostert.Ich im Januar, mein Mann im Februar. Mein Impfzertifikat zeigt 3/3 an und kann auch mit der CovPassCheck App ausgelesen werden. Das Impfzertifikat meines Mannes zeigt 2/1 an und wird als nicht vollständig angezeigt. Was ist richtig und was tun? Danke.

Antwort der Redaktion

Hallo Frau Engel, vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Nummerierung des Genesenenimpfzertifikats hat sich am 1. Febraur 2022 EU-weit geändert. Korrekt nach dem neuen Stand ist die Kodierung 2/1. 3/3 ist Impfzertifikaten von Personen beibehalten, die 3 Impfdosen erhalten haben und zuvor noch keine Infektion durchgemacht haben. Für Einlasskontrollen (2G+) sollten beide Varianten gleich gewertet werden (Booster). Im Zweifelsfall können Sie sich an Ihre Apotheke wenden und erklären, dass Ihr Genesenenimpfzertifikat vor dem 1.2. ausgestellt wurde und Sie gerne die neue Kodierung 2/1 haben möchten. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


11.02.2022 - 16:26 Uhr
Kommentar von Ola Sky

Hallo,ich bin Genesen und hatte daraufhin eine Auffrischungsimpfung mit Biontech. Etwa 1 Monat nach dieser Impfung habe ich mich wieder infiziert.Ich bin also Genesen - geimpft - Genesen.Jetzt weiss keine Apotheke, wie sie mich eintragen soll bzw. Welches Zertifikat ausgestellt werden soll, weil es nichts gibt für eine doppelte Genesung mit Impfung.Was jetzt? Hilfe!

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau Sky, vielen Dank für Ihre Nachricht. Laut den Vorgaben erhalten Sie ein Impfzertifikat (Im DAV-Portal: Schieberegler „Genesenen-Impfung“ aktiviert) mit der Kodierung 1/1 dass Ihre Grundimmunisierung (Genesung + Impfung) nachweist. Zusätzlich erhalten Sie ein Genesenenzertifikat. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


02.02.2022 - 18:53 Uhr
Kommentar von Willie

hallo, müssen dann alte und evtl. falsch erstellte Zertifikate korrigiert werden?und wie erfolgt die Nummerierung wenn zwischen zwei Impfungen eine Corona Infektion bestand?

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau Holzki, laut Bundesgesundheitsministerium muss das Zertifikat neu ausgestellt werden, wenn auf einem Zertifikat eine falsche Nummerierung der Impfung angegeben ist. Seit dem 01.02.2022 werden alle auf eine Genesung folgenden Impfzertifikate weiterhin mit 1/1 kodiert. Eine daran anschließende Auffrischungsimpfung erhält im Zertifikat die Kodierung 2/1 und ist somit eindeutig von der Grundimmunisierung der zwei-dosigen Impfreihe zu unterscheiden. Das Zertifikat einer Person, die nach der ersten Impfung eine Corona-Infektion erleidet und mit dem entsprechenden Abstand dann eine weitere Impfung erhält, ist mit 2/1 nummeriert. Die technische Umsetzung der kürzlich neu bestimmt Regeln wird aktuell für die Apps (CWA, CovPass, CovPass-Check) umgesetzt und steht mit der jeweils nächsten Version zur Verfügung. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN