200 Euro für angehende PTA
Bereits im Oktober angekündigt, kann es nun losgehen: Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler können 200 Euro Energiepreispauschale als Einmalzahlung seit dem 15. März beantragen. Die zentrale digitale Antragsplattform ist fertig.
FAQs auf neuer Website
Auf www.einmalzahlung200.de finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Energiepauschale, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung und die Antragstellung. Über diese Website kann auch die Einmalzahlung beantragt werden.
Antrag stellen
Für die Antragstellung benötigen Sie eine BundID-Konto. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie dazu zusätzlich einen Online-Ausweis oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat.
Der lange Weg zur Energiepreispauschale
- Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem "Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)" ist seit Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich.
- Um diesen bundesweiten Start in optimaler Weise zu gewährleisten, wurde eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern ab dem 27. Februar vorgeschaltet.
- Wenn Sie sich bereits im Vorfeld ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion eingerichtet haben, benötigen Sie für den eigentlichen Antrag nur ein paar Minuten.
Quelle: BMBF, einmalzahlung200.de