200 Euro für angehende PTA

(kib) Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, auch PTA-Schülerinnen und -Schüler. Die Einmalzahlung kann seit heute, 15.03., online beantragt werden.

15.03.2023

Fachschülerinnen und -schüler beim Arbeiten
© Foto: Wavebreak Media / Thinkstock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Bereits im Oktober angekündigt, kann es nun losgehen: Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler können 200 Euro Energiepreispauschale als Einmalzahlung seit dem 15. März beantragen. Die zentrale digitale Antragsplattform ist fertig.

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FAQs auf neuer Website

Auf www.einmalzahlung200.de finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Energiepauschale, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung und die Antragstellung. Über diese Website kann auch die Einmalzahlung beantragt werden.

Antrag stellen

Für die Antragstellung benötigen Sie eine BundID-Konto. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie dazu zusätzlich einen Online-Ausweis oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat.

Der lange Weg zur Energiepreispauschale

Quelle: BMBF, einmalzahlung200.de

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