Ab 8. Juli: Weniger Geld für Impfzertifikate
Dies gilt auch für das nachträgliche Ausstellen. Zudem soll der Anspruch auf Vergütung nur beim „unmittelbaren Kontakt“ von Ärzten und Apothekern mit dem Patienten fließen. Um Missbrauch vorzubeugen schließt der Verordnungsentwurf eine Ausstellung „im Rahmen telemedizinischer Verfahren“ aus.
In Deutschland sind inzwischen mehr als 32 Millionen digitale Corona-Impfnachweise erstellt worden. In Impfzentren und Arztpraxen waren es 5,9 Millionen und in Apotheken 11,9 Millionen, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Wochenende mitteilte. Nachträglich per Post versandt wurden demnach mittlerweile 14,5 Millionen Zertifikate.
Der ursprüngliche Erstattungsbetrag von 18 Euro habe den „initialen Aufwand“ der Leistungserbringer berücksichtigt, schreiben die Autoren des Entwurfs. Darunter falle die Schulung des Personals im Hinblick auf Missbrauchsverhinderung, die IT-Ausstattung sowie die Registrierung und Einrichtung der Arbeitsabläufe. Zugleich sollte ein Anreiz für eine rasche Teilnahme geschaffen werden, nicht zuletzt um EU-Anforderungen gerecht werden zu können.
Quelle: Ärzte Zeitung