Ab August: Aut-idem-Verbot erweitert
Die zweite Tranche der Substitutionsausschussliste umfasst Wirkstoffe aus Therapiefeldern, für die bei der ersten Tranche vor zwei Jahren keine abschließende Prüfung möglich war, wie der G-BA mitgeteilt hat. Dazu gehören vier Antikonvulsiva (Carbamazepin, Phenobarbital, Primidon, Valproinsäure/Natriumvalproat) und drei Opioidanalgetika (Buprenorphin, Hydromorphon und Oxycodon) sowie das zur Blutgerinnungshemmung eingesetzte Phenprocoumon. Die neue Liste enthält neben den Wirkstoffen auch konkrete Angaben, für welche Darreichungsformen ein Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist.
Bei Buprenorphin gilt dies für transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer. So dürfen z.B. künftig Pflaster, die bis zu drei Tagen wirken, gegen ein Pflaster, dass bis zu vier Tagen wirkt – und umgekehrt – nicht mehr ausgetauscht werden. Bei Valproinsäure und Carbamazepin gilt das Aut-idem-Verbot für Retardtabletten, ebenso bei den Analgetika Hydromorphon und Oxycodon, wenn diese unterschiedliche Applikationshäufigkeiten aufweisen (z.B. alle 12 oder alle 24 Stunden). Bei Phenprocoumon, Phenobarbital und Primidon dürfen Tabletten nicht ausgetauscht werden.
Bei anderen Opioiden wie Morphin, Hydromorphon, Fentanyl, Tilidin und Tramadol war der G-BA zu dem Schluss gekommen, dass auf Basis der Angaben in den Fachinformationen keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass geringfügige Änderungen der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Veränderungen in der Wirkung bzw. schweren unerwünschten Wirkungen führen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA