Ab Ende September gibt es Geld für Botendienste
Die Abrechnung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesministerium für Gesundheit übernehmen.
Das sieht die „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV vor, die nunmehr in Kraft getreten ist.
In einer Mitteilung heißt es dazu von Seiten des DAV-Vorsitzenden Fritz Becker: „ [...]. Ich freue mich, dass wir ein unkompliziertes Procedere gefunden haben. Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar.“
Quelle: ABDA