ABDA aktualisiert Handlungshilfe zur Erstellung von Impfzertifikaten

(kib) Die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker*innen“ der ABDA gibt es in einer aktualisierten Fassung. Eine wichtige Änderung ist, dass die Datenschutzhinweise zum digitalen COVID-Zertifikat des Robert Koch-Instituts nun in der Apotheke ausliegen oder zur Verfügung gestellt werden müssen.

01.07.2021

Blick in eine Apotheke
© Foto: Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / ZB / picture alliance
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Die aktualisierte Handlungshilfe vom 29.6.2021 steht im Mitgliederbereich der ABDA als PDF bereit. Hier finden sich auch die Datenschutzhinweise des Robert Koch-Instituts in deutscher und englischer Sprache.

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Ebenfalls neu gegenüber der Vorgängerversion sind die Regelungen für die Ausstellung von Impfzertifikaten für Impfungen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Stellen Apotheken einer im Ausland geimpften Person, die sich nur kurz oder nur wegen der Ausstellung des Impfzertifikats in Deutschland aufhält, ein Impfzertifikat aus, gibt es dafür kein Geld.

Darüber hinaus ist bei der Eintragung des Namens in dem Eingabefeld des Apothekenportals darauf zu achten, dass die Schreibweise der maschinenlesbaren Zone des Ausweisdokuments verwendet wird. Es sollte nach der Erstellung nochmals die richtige Schreibweise des Namens überprüft werden.

Weiter heißt es in der Handlungshilfe: „Das COVID-19-Genesenenzertifikat kann derzeit nicht ausgestellt werden, da das Robert Koch-Institut derzeit die technischen Voraussetzungen schafft. Die Erstellung von COVID-19-Testzertifikaten kann nicht über das Apothekenportal, sondern derzeit nur nach Anbindung an das Schnelltestportal der Corona-Warn-App1 und bei Nutzung der Corona-Warn-App durch die getestete Person erfolgen.“

Quelle: ABDA

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