ABDA: Corona-Tests dürfen nicht an Laien abgegeben werden
Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt. Einzige Ausnahme ist der Selbsttest auf HIV. Probenbehältnisse, in denen Körperproben gesammelt und anschließend „in vitro“ untersucht werden sollen, fallen ebenfalls unter dieses Verbot, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von COVID-19 bestimmt sind. Die entsprechenden Verbote sind in der Medizinprodukteabgabeverordnung und dem Infektionsschutzgesetz geregelt.
Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, weist in der Mitteilung darauf hin, dass die Abgabe eines Schnelltests an Kuden entgegen des Verbots eine Ordnungswidrigkeit sei, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Und weiter: „Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar. Aber solange dies nicht geschieht, dürfen Apotheken keine Corona-Tests an Endverbraucher abgeben.“
Hintergrund: Der Corona-Antikörpertest für zu Hause wird unter dem Namen AProof® seit dieser Woche über Apotheken vertrieben. Er wurde von Forschern des Biotechnologisch-Biomedizinischen Zentrums der Universität Leipzig und der Firma Adversis Pharma in der BioCity entwickelt. Die Anwender sollen mit Hilfe des neuartigen Tests Gewissheit bekommen, ob sie schon mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert waren oder nicht.
Quelle: ABDA