ABDA: PTA sollen weiterhin Rezepte vorlegen müssen

(cnie) Die ABDA lehnt es ab, dass der Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beaufsichtigung der PTA bei der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel verzichten kann. Genau das aber sieht der Entwurf zum PTA-Reformgesetz vor.

17.05.2019

Rezept in der Apotheke
© Foto: pixelfokus / stock.adobe.com
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Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, PTA in bestimmten Fällen mehr Kompetenzen einzuräumen. Dazu gehört auch, dass PTA in Zukunft nicht mehr alle Rezepte einem Apotheker vorlegen sollen. Hierzu stellt die ABDA klar:

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Weder der Abschluss der staatlichen Prüfung als PTA mit einer bestimmten Note noch zuzügliche Berufserfahrung in Verbindung mit dem Nachweis regelmäßiger Fortbildung führen zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht.

Die ABDA besteht daher darauf, die Vorlagepflicht beizubehalten und begründet dies mit der Patientensicherheit.

Aber die Standesvertretung findet auch lobende Worte für den Entwurf. So begrüßt die ABDA, dass die PTA-Ausbildung nicht verlängert wird. Zwei Jahre Schule und ein halbes Jahr Praktikum in der Apotheke seien ausreichend. Anders sehen das Adexa und BVpta. Die Gewerkschaft und der Berufsverband plädieren für eine längere Ausbildung.

Weiterhin begrüßt die ABDA die Formulierung eines Berufsbilds und die Konkretisierung der Ausbildungsinhalte des schulischen Lehrgangs. "Dies trägt dazu bei, das anspruchsvolle Niveau der Ausbildung zu sichern", heißt es in der Stellungnahme

Hier finden Sie die komplette Stellungnahme der ABDA zum PTA-Reformgesetz.

Quelle: ABDA

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1 Kommentar

21.05.2019 - 18:57 Uhr
Kommentar von Beate Bischoff

In diesem Zusammenhang dürfte eine PTA auch keine OTC-Artikel mehr selbständig an Kunden verkaufen, ohne dass ein Apotheker daneben steht. Denn die fachliche Beratung gerade auch mit möglichen Wechselwirkungen regelmäßig eingenommener Medikamente ist ausserordentlich wichtig. Wer kontrolliert das? Kann eine PTA das sicher leisten? Im regen Verkaufsalltag mit einer rezeptlastigen Kundschaft müsste dann ein Apotheker abgestellt werden um durchgängig die Rezeptkontrolle vor (!!!) der Abgabe durchzuführen. Das ist im Alltag nicht machbar. Dann brauchen wir keine PTA mehr. Wichtig ist vielmehr, immer bei Unklarheiten den Apotheker hinzuzuziehen. Nie alleine entscheiden. Die Ausbildung sollte doch so gestaltet werden, dass eine PTA sicher mit Rezepten umgehen kann und sich der Verantwortung bewusst ist! Irren ist menschlich und kann auch jedem Apotheker und Arzt(bzw. der austellenden Person) passieren. BTM-Rezepte oder ähnliches sollten generell im Vier-Augen-Prinzip bearbeitet werden!