ABDA will flexible Abgaberegeln beibehalten

Zäpfchen statt Saft, zwei 50er-Packungen statt einer 100er-Packung – aufgrund zahlreicher Lieferengpässe muss das Apothekenpersonal derzeit immer wieder Medikamente, Packungsgrößen, Darreichungsformen oder Wirkstoffstärke in Rücksprache mit der Arztpraxis austauschen. Die ABDA hat sich am Dienstag, 14. März, auf einer Pressekonferenz dafür ausgesprochen, die während der Coronapandemie eingeführten Austauschregeln auch nach Ostern beizubehalten.
Glücklicherweise hätten die Parlamentarier das Problem erkannt, erklärt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Mit einem Änderungsantrag wollen die Palamentarier erreichen, dass der Bundestag am Donnerstag, 16. März, die flexiblen Abgaberegeln bis zum 31. Juli verlängert. Langfristig fordert die ABDA-Präsidentin Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, das geplante Lieferengpassgesetz anzupassen und diese Austauschregeln für alle Arzneimittel dauerhaft festzuschreiben. „Alles andere endet im Versorgungschaos", warnt Overwiening.
Lieferengpassgesetz geht an Apothekenrealität vorbei
Professor Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA, erklärt auf der Pressekonferenz, warum das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen nicht praxistauglich sei. Im Referentenentwurf sei derzeit vorgesehen, dass Apotheken nur Medikamente austauschen dürfen, die in einer Liste auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind. Allerdings gebe diese Liste nicht die Versorgungsrealität wieder, kritisiert Schulz. Viele Medikamente, die derzeit nicht lieferbar sind (z. B. Schmerz- und Fiebersäfte für Kinder), ständen nicht in der Liste.
Sinnvoll für eine sichere Arzneimittelversorgung seien stattdessen dauerhafte flexible Austauschregeln für alle Arzneimittel. Dies habe sich in der Pandemie bewährt und den Krankenkassen keine Mehrkosten verursacht.
KBV will Austauschregeln nicht verlängern
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erteilt den Forderungen der ABDA eine Absage. „Der erweiterte Austausch von Arzneimitteln stellt eine Corona-Sonderregelung dar und läuft folgerichtig zum 07. April aus – wie das dann auch bei den letzten noch verbliebenen pandemiebedingten Regelungen der Fall sein wird. Die Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht zum Regelfall werden“, stellt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV am 14. März in einer Erklärung fest.
Wenn Menschen ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, könne es schnell zu Fehlern bei der Einnahme kommen und sich die Compliance verschlechtern, warnt Hofmeister. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis in jedem Fall auch über den Austausch informieren.
Quelle: ABDA / KBV