Achtung beim „Like“-Button auf der Apothekenhomepage

(cnie) Apotheken, die auf ihrer Homepage Facebooks „Like“-Button einbinden, müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen. Das hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden.

30.07.2019

Facebook-Daumen
© Foto: abdullah / stock.adobe.com
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Der „Like“-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.

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Die Richter in Luxemburg entschieden, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks „Like“-Button mit verantwortlich sind. Deshalb müssen Apotheken die Nutzer ihrer eigenen Webseite darüber informieren und eventuell deren Zustimmung dazu einholen – und zwar bevor die Website benutzt wird. Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig.

Quelle: Ärztezeitung / dpa

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