Achtung Salmiak! Neue Kennzeichnung für Lakritze

(cnie) Lakritze mit hohem Salmiak-Gehalt müssen künftig mit Hinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet werden. Das legt eine Verordnung der Bundesregierung fest, die der Bundesrat am 8. Oktober billigte.

11.10.2021

Lakritz
© Foto: fotograv / Getty Images / iStock
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Pflicht wird die Kennzeichnung ab einem Gehalt an Salmiak (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm. Konkret sollen Hinweise lauten: „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“.

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Ammoniumchlorid kann nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung in höheren Dosen unter anderem zu Übersäuerung des Blutes (metabolischer Azidose) sowie zu Beeinträchtigungen des normalen Ionenhaushalts mit Übelkeit, Erbrechen und neurologischen Störungen führen. Daher seien die Hinweise nötig, heißt es in der Verordnung des Ernährungsministeriums. Für den Abbau von Vorräten darf noch nicht gekennzeichnete Ware weiter verkauft werden.

Quelle: dpa / Bundesinstitut für Risikobewertung / Bundesrat

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