Achtung! Tetrahydrocannabinol in Lebensmitteln

(kib) Das Bundeskriminalamt warnt aktuell vor Lebensmitteln, die mit dem natürlichen Cannabinoid Tetrahydrocannabinol angereichert sind. Vor allem für Kinder bergen sie unabsehbare Risiken.

17.02.2022

Mädchen vor dem Laptop greift mit der Hand zu Chips
© Foto: kvladimirv / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die Tetrahydrocannabinol (THC)-haltigen Lebensmittel werden über Online-Shops und die sozialen Netzwerke zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Zumeist handelt es sich um Süßigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind.

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Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, heißt es in der Mitteilung des Bundeskriminalamtes.

Laut aktueller Meldungen aus Irland, den USA und Kanada kam es dort nach dem Konsum von solchen THC-haltigen Lebensmitteln bereits in mehreren Fällen zu derart schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Polizei- und Zolldienststellen haben dem Bundeskriminalamt bisher 25 Sicherstellungen von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus elf Bundesländern gemeldet. In Laboruntersuchungen wurde ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.

Wie das Bundeskriminalamt weiter berichtet, wurden in Schweden und Irland auch schon Fruchtgummiprodukte mit Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) sichergestellt. Diese enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehen.

Quelle: Bundeskriminalamt

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