Aciclovir: geänderte Verschreibungspflicht

(fast) Am 1. Dezember 2017 wird die sechzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wirksam. Darauf weist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hin. Unter anderem werden dann Cremes gegen Lippenherpes mit Aciclovir in Kombination mit Hydrocortison rezeptfrei erhältlich sein.

29.11.2017

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© Foto: Levent Konuk / Getty Images / iStock
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Die Kombination aus Aciclovir plus Hydrocortison in Cremes bis zu zwei Gramm soll bei Erwachsenen und Kindern ab zwölf Jahren mit Herpes labialis ulzerative Läsionen verhindern. Dabei darf in den Formulierungen ein Wirkstoffgehalt von 100 Milligramm Aciclovir und von ein Prozent Hydrocortison nicht überschritten werden. Mit Zovirax® Duo steht ein entsprechendes Arzneimittel zur Verfügung.

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Auch die Position Ibuprofen wird um weitere Ausnahmen von der Verschreibungspflicht ergänzt. Der äußere Gebrauch von Ibuprofen wird zunächst enger definiert. Demnach sind Salben oder ähnliche Zubereitungen von der Verschreibungspflicht ausgenommen, wenn diese bis zu fünf Gewichtsprozent Ibuprofen enthalten. Anwendungen „zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 Milligramm Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform“ sind nun ebenfalls von der Verschreibungspflicht ausgenommen.

Die Tagesdosis für Selenverbindungen „in Zubereitungen zum inneren Gebrauch", die von der Verschreibungspflicht ausgenommen ist, wird von 50 Mikrogramm auf 70 MikrogrammSelen erhöht, nachdem die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 2015 überarbeitet wurden.

Quelle: AMK

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