Adexa und BVpta enttäuscht vom PTA-Reformgesetz

(cnie) Adexa und BVpta haben den Referentenentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum geplanten PTA-Reformgesetz genau unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Das Ziel eines attraktiveren Berufsbildes mit mehr Befugnissen wird deutlich verfehlt.

09.05.2019

Reform als Wort auf einem Gesetzesbuch
© Foto: Frank Täubel / stock.adobe.com
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Adexa-Vorstand Andreas May zeigt sich enttäuscht: „Wir haben den Eindruck, dass die Weiterentwicklung des PTA-Berufs vom Ministerium im Wesentlichen an finanziellen Fragen festgemacht wird. Die von ADEXA und BVpta favorisierte Verlängerung der schulischen Ausbildung wird mit erhöhtem Organisationsaufwand der Schulen sowie möglicherweise entstehenden Mehrkosten abgelehnt. Damit geht der Entwurf an der Praxis sowie an den Wünschen und dem Bedarf der Betroffenen vorbei.“

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In zwei Umfragen der Gewerkschaft hatten sich jeweils rund 80 Prozent der Befragten für eine Verlängerung ausgesprochen, um den umfangreichen Lernstoff für die Apothekenpraxis aufnehmen zu können.

Kompetenzbeschneidung statt -erweiterung

Auch bei der Frage der erweiterten Kompetenzen springt der Referentenentwurf nicht nur zu kurz, sondern sogar zurück. Mit der geplanten Neuregelung der PTA-Kompetenzen in der Apothekenbetriebsordnung* – u. a. mindestens Abschlussnote „Gut“, drei Jahre Berufstätigkeit und ein gültiges Fortbildungszertifikat – würde die bestehende Möglichkeit aufgehoben, nach der schon jetzt Apothekenleiter einer PTA die Abzeichnungsbefugnis übertragen können. Und zwar aktuell unabhängig von bestimmten Vorgaben, allein auf Basis ihrer Einschätzung der Qualifikation der jeweiligen PTA. Für PTA, die die Bedingungen nicht erfüllen, wäre dies ein Rückschritt und Verlust an beruflicher Befugnis. Dazu Katja Hennig, Bundesvorsitzende des BVpta: „Die Pläne des BMG engen Mitarbeiter und Apothekenleitung unnötig ein. Das bedeutet eine im Vorfeld zu keinem Zeitpunkt erwähnte Kompetenzbeschneidung der PTA. Das ist nicht zukunftsweisend!“

Mit der inhaltlichen Ausrichtung bei der Beschreibung des Berufsbildes und der veränderten Schwerpunktsetzung bei den schulischen Unterrichtsstunden können sich BVpta und Adexa dagegen eher arrangieren. Jedoch sei ein bloßes Stundenverschieben nicht sinnvoll, wenn die Aufgaben in der Apotheke umfangreicher und anspruchsvoller werden, findet die Leiterin der Adexa-Berufsgruppe PTA, Ingrid Heberle.

*§ 3 Abs. 5b und 5c sowie § 17 Abs. 6 ApBetrO

Quelle: Adexa / BVpta

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