Aktuell geplante Änderungen des Verschreibungsstatus

(kib) Am 3. Juli fand die 79. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht im Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn statt. Die Experten empfehlen, einige Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

11.07.2018

Umgekipptes Glas mit Arzneimitteln und ein Paragraf als Symbol
© Foto: nmann77 / stock.adobe.com
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Hierbei handelt es sich um Zubereitungen zur dermalen Anwendung aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat. Darüber hinaus um orales Levocetirizin, das (R)-Enantiomer von Cetirizin, und Diclofenac zum äußeren Gebrauch als Pflaster.

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Distickstoffmonoxid soll nach Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses der Verschreibungspflicht unterstellt werden, ebenso wie Amprolium zur Anwendung bei Tieren, ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben.

Der Antrag zu Methocarbamol zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde einstimmig abgelehnt.

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2019 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.

Quelle: BfArM

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