AMK: Erweiterung der Äquivalenzdosistabellen
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) gestattet Apotheken, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels, nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben (Aut-simile-Substitution).
Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK verschiedene Vergleichstabellen zu Äquivalenz- beziehungsweise Tagesdosen ausgesuchter Wirkstoffklassen. Neu hinzugekommen ist jetzt eine Tabelle zum Austausch von oralen Glucocorticoiden.
Quelle: AMK / ABDA