AMK veröffentlicht Äquivalenzdosistabellen
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) gestattet Apotheken, im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels, unter anderem von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen. Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden (Aut-simile-Substitution).
Vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.
Derzeit verfügbar sind Äquivalenzdosistabellen zu folgenden Wirkstoffklassen:
- ACE-Hemmer
- Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane)
- Inhalative Corticosteroide (ICS)
- Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
- Triptane
Weitere folgen in Kürze. Die ABDA weist darauf hin, dass die Vergleichstabellen nur einen Anhaltspunkt darstellen. Im Einzelfall sind die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu berücksichtigen. Hierfür sind vor allem die jeweils aktuellen Fachinformationen zu nutzen. Bei weitergehenden Fragen werden Apotheker gebeten, sich an die regionalen Arzneimittelinformationsstellen ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer zu wenden.
Quelle: ABDA