Antibiotikaengpass: Niedersachsen lockert Beschränkungen

(kib) In Niedersachsen darf das pharmazeutische Personal ab sofort Antibiotika-haltige Säfte für Kinder abgeben, auch wenn diese in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind. Möglich macht das eine Allgemeinverfügung der Apothekenaufsicht der Apothekerkammer Niedersachsen.

05.05.2023

PTA mit Antibiotika-Saft in der Hand
© Foto: Florian Gaertner / photothek / picture alliance
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Wie die Apothekerkammer Niedersachsen mitteilt, sind die andauernden Lieferengpässe bei Antibiotika für Kinder der Anlass für den Erlass der Allgemeinverfügung. „Im April hat das Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben, dass ein Versorgungsmangel besteht. Dadurch ist eine befristete Abweichung vom Arzneimittelgesetz möglich, bis der Versorgungsmangel in Deutschland behoben ist.“, heißt es in der Mitteilung.

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Die gelockerten Beschränkungen gelten mit Bekanntmachung der Allgemeinverfügung, also ab dem 04. Mai 2023. Sie enden, wenn das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, dass kein Versorgungsmangel mehr besteht.

Arzneimittelsicherheit bleibt gewährleistet

Die Antibiotika-haltigen Säfte aus anderen europäischen Ländern besitzen dieselben in der deutschen Verordnung verschriebenen Wirkstoffe. Es handelt sich um zugelassene und registrierte Arzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika aus Spanien. Anders als gewohnt sind zum Teil die Umverpackungen, Dosierhilfen und vor allem der Beipackzettel. Bei ausländischen Präparaten kann dieser auch ganz fehlen. Daher seien Sorgen der Eltern, ob die Arzneimittel unter den gelockerten Bestimmungen sicher sind, unbegründet. Das pharmazeutische Personal sollte jedoch bei der Abgabe über die Unterschiede informieren.

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen

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