Antihistaminikum Bilastin wird wohl rezeptfrei
Die Experten des am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelten Sachverständigenausschuss stimmten einem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Bilastin 20 mg zur oralen Anwendung einstimmig zu. Der H1-Rezeptor-Antagonist Bilastin gehört zu den nicht sedierenden H1-Antihistaminika der 2. Generation.
Die Substanz wirkt antiallergisch, indem sie die Wirkungen von lokal freigesetztem Histamin wie Schwellung, Rötung und Juckreiz sowie die systemischen Wirkungen von Histamin wie Bronchokonstriktion, Blutdruckabfall und eine Steigerung der Drüsentätigkeit inhibiert. Einziges bisher in der Lauer-Taxe gelistetes Präparat ist Bitosen® von Berlin-Chemie.
Im OTC-Sortiment erhalten bleibt den Empfehlungen zufolge wohl Tyrothricin zur Behandlung von Erkrankungen im Mund- und Rachenraum. Hier wurde der Antrag, den Wirkstoff für die genannte Indikation der Verschreibungspflicht zu unterstellen, abgelehnt.
Dimenhydrinat für über 65-Jährige soll auch nach erneuter Überprüfung nicht der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
Feste orale Zubereitungen von löslichen Fluoriden zur Therapie der Osteoporose wird es weiterhin nicht ohne Rezept geben. Hier wurde der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht abgelehnt.
Die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses sind nicht bindend. Sie werden nun an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Stimmt dieses zu, bekommt der Bundesrat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zur Abstimmung. Stimmt auch dieser zu, muss die Änderung noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst danach treten die Änderungen in Kraft.
Quelle: BfArM, Lauer-Taxe, DAP