Apotheken können ab sofort gegen Grippe impfen

(kib) Die Apotheken können ihren Kundinnen und Kunden ab sofort und bundesweit neben COVID-19-Impfungen auch Grippeschutzimpfungen anbieten. Das teilt die ABDA mit und verweist darauf, dass nun auch alle vertraglichen und fachlichen Voraussetzungen geregelt sind.

02.11.2022

Symbolfoto Impfung in der Apotheke
© Foto: picture alliance / Flashpic
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Das Pflegebonusgesetz erlaubt den Apotheken seit diesem Jahr das Impfen gegen Grippe. Dazu hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit den Krankenkassen einen „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken“ geschlossen. Die Bundesapothekerkammer hat die Leitlinie zur "Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelversorgung“ verfasst. Damit sind nun auch die vertraglichen und fachlichen Voraussetzungen geregelt.

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Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) wird die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren, Personen mit chronischen Grundleiden, Schwangere, Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen sowie Berufe mit erhöhtem Kontaktrisiko empfohlen.

Wer aus diesem Kreis gesetzlich krankenversichert ist, erhält die Impfung in Arztpraxen und Apotheken kostenlos. Privatversicherte ab 18 Jahren können sich ebenfalls in ihrer Apotheke impfen lassen.

„Wir hoffen, durch das niedrigschwellige Angebot in Apotheken zusätzliche Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren und auch ‚Impfmuffel‘ zu motivieren. Die Apotheken beraten über Sinn und Zweck der Grippeimpfung, und eine wachsende Zahl bietet die Impfung selbst an. Diese Chance gilt es zu nutzen, denn die Impfquote in Deutschland ist leider viel zu niedrig“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV, in einer Mitteilung.

Quelle: ABDA

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