Apotheken können Genesenenzertifikate ausstellen

In der PLUSPUNKT Apotheke im hessischen Neu-Isenburg funktioniert die Technik (Bild).
Im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) waren die technischen Vorkehrungen für die Ausstellung dieser Zertifikate bereits vergangene Woche abgeschlossen. Zwei Dokumente müssen Genesene in der Apotheke vorlegen: Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und Nachweis eines positiven PCR-Tests, der nicht älter als 180 Tage ist. Das COVID-19-Genesenenzertifikat ist bis zu 180 Tage nach dem ersten positiven Coronatest gültig.
Wer eine entsprechende Apotheke in der Nähe sucht, findet sie über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de.

© Foto: Screenshot Corona-Warnapp
Die Erstellung eines Genesenenzertifikats wird wie beim digitalen Impfzertifikat mit 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer vergütet. Die Abrechnungen erfolgen über die Rechenzentren der Apotheken. Die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung enthält Regelungen zur Abrechnung für die Ausstellung digitaler COVID-19-Genesenenzertifikate durch Apotheken, die sich an denjenigen für digitale COVID-19-Impfzertifikate in der Coronavirus-Impfverordnung orientieren.
Eine erweiterte Handlungshilfe der ABDA ist bereits vorbereitet und werde den Apotheken auf dem üblichen Weg zur Verfügung gestellt, so der ABDA-Sprecher.
Quelle: ABDA / Bundesgesundheitsministerium
Kommentar von Dana Hahner
Also das mit den Genesenenzertifikaten zu digitalisieren ist schlichtweg Schrott. Wenn man das Datum des pcr Tests eingibt - wie gefordert- kommen 3 Tage weniger an Gültigkeit raus wie auf dem Genesenenzertifikaten der Gesundheitsämter. Natürlich ist es wieder niemand gewesen und beim Robert Koch-Institut bekommt man super kompetente Antworten... Das wären ja nur 3 Tage, das sei nicht schlimm... oder schauen Sie doch mal, ob man da nicht was in der Einstellung auf der Seite ändern kann... Sorry, wir sind hier nicht bei wünsch dir was... oder doch