Apotheken-Streik im Saarland
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht zu gefährden, sind von diesem Aufruf alle Apotheken ausgenommen, die während des Streiks für den Notdienst eingeteilt sind.
Der Saarländische Apothekerverein hat sich entschlossen, diese Protestaktion kurzfristig und zeitlich vor der 2. und 3. Lesung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag am 20. Oktober durchzuführen, um sowohl der Bevölkerung und der Politik klar vor Augen zu führen, dass Apotheken die nunmehr geforderten Belastungen nicht mehr ertragen können. Die ABDA hat ihre aktive Unterstützung der saarländischen Protestaktion zugesagt und bereitet gerade Plakate und Handzettel vor. Der Streik-Ankündigung aus dem Saarland haben sich inzwischen auch Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg angeschlossen.
Umsatzeinbußen durch Streik
„Wir wissen natürlich, dass die komplette Schließung der Apotheken nicht unerhebliche wirtschaftliche Folgen für jede Apotheke hat. Die aktuelle politische Situation mit dem derzeitigen Gesundheitsminister lässt aber keine andere Wahl.", steht im Schreiben des Saarländischen Apothekervereins an seine Mitglieder. Der Geschäftsführer des Apothekervereins, Carsten Wohlfeil, sprach gegenüber DAS PTA MAGAZIN von einer durchweg positiven Resonanz der Inhaber. Er rechnet damit, dass sich etwa 70 Prozent der saarländischen Apotheken am Streik beteiligen.
Dürfen Apotheken streiken?
Die Schließung der Apotheken mit Ausnahme der zur apothekerlichen Dienstbereitschaft eingeteilten Apotheken ist rechtlich zulässig. Gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft vom 25. Juni 2003 der Apothekerkammer des Saarlandes können Apotheken an einem Wochentag ab 12.00 Uhr ohne weiteres schließen.
Am 19.10. wird vormittags eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Apothekerhauses stattfinden, um die lokalen Medien mit weiteren Informationen zu versorgen. Auch in der Saarbrücker Zeitung will der Apothekerverein an drei Tagen (15.10., 17.10., 19.10.) mit Werbeanzeigen auf die Gründe der Protestaktion hinweisen.
Artikel aktualisiert: 12.10.2022
Quelle: Saarländischer Apothekerverein e.V., PZ