Apotheker dürfen gegen Influenza impfen
Bisher waren Influenza-Impfungen in der Apotheke nur in regional begrenzten Modellvorhaben möglich.
Die ABDA begrüßt die Entscheidung des Bundestages für das Zusatzangebot Grippeimpfung. Aus ihrer Sicht kann die Apotheke – als niedrigschwellige Anlaufstelle – damit dazu beitragen, die in der Regel geringe Impfquote in der Bevölkerung zu steigern.
„Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bleibt für die Apotheken aber auch noch einiges zu tun, bis es mit den Grippeschutzimpfungen im Herbst losgehen kann“, so Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, in einer Mitteilung. Ärztliche Fortbildungen werden absolviert, Impfstoffdosen werden vertraglich gesichert und bestellt, Abrechnungswege und Erfassungsprozeduren werden etabliert werden.“
Quelle: ABDA