Apotheker dürfen gegen Influenza impfen

(kib) Ab dem kommenden Herbst darf deutschlandweit in Apotheken die Grippeschutzimpfung angeboten werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag.

20.05.2022

Spritze und Impfarm mit Apothekenlogo im Hintergrund
© Foto: David Inderlied / dpa / picture alliance
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Bisher waren Influenza-Impfungen in der Apotheke nur in regional begrenzten Modellvorhaben möglich.

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Die ABDA begrüßt die Entscheidung des Bundestages für das Zusatzangebot Grippeimpfung. Aus ihrer Sicht kann die Apotheke – als niedrigschwellige Anlaufstelle – damit dazu beitragen, die in der Regel geringe Impfquote in der Bevölkerung zu steigern.

„Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bleibt für die Apotheken aber auch noch einiges zu tun, bis es mit den Grippeschutzimpfungen im Herbst losgehen kann“, so Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, in einer Mitteilung. Ärztliche Fortbildungen werden absolviert, Impfstoffdosen werden vertraglich gesichert und bestellt, Abrechnungswege und Erfassungsprozeduren werden etabliert werden.“

Quelle: ABDA

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