Apothekerkammer klagt gegen Cannabisplattform

(cnie) Schnell und ohne ärztliche Untersuchung zum Cannabisrezept? Das versprechen manche Onlineplattformen. Die Apothekerkammer Nordrhein hat gegen eine davon geklagt. Diese Woche hat vor dem Landgericht Hamburg das Zivilverfahren begonnen.

20.02.2025

links: AKNR-Geschäftsführerin Dr. Bettina Mecking 
rechts: Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas
© Foto: AKNR / Krömer
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Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), vertreten durch die Geschäftsführerin und Justiziarin Dr. Bettina Mecking (li.) sowie Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas (re.), argumentiert, dass das Bewerben von „Kiffen auf Rezept“ gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

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Der einfache Fragebogen zur Rezeptausstellung genüge zudem nicht den medizinischen Standards einer telemedizinischen Konsultation, da es sich hierbei schon nicht um eine „Behandlung“ handele, wird die Klage in einer Mitteilung der Kammer weiter begründet wird.

Hintergrund

Im April 2024 wurde Cannabis zu Genusszwecken teilweise legalisiert. Doch noch immer gibt es kaum legale Wege, sich Cannabisblüten zum Freizeitkonsum zu besorgen. Konsumenten weichen daher auf Cannabis aus, das als Arzneimittel zugelassen ist. Dabei sind ärztliche Verordnungen auch über Telemedizinportale erhältlich, die offen mit dem „Kick auf Rezept“ werben.

Das ist unter anderem der AKNR ein Dorn im Auge. Nach eigenen Angaben hat die Kammer bereits mehrere Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gegen verschiedene solcher Telemedizinportale verschickt.

Gegen den größten deutschen Anbieter ist sie nun vor Gericht gezogen: Das Zivilverfahren begann am 18. Februar vor dem Landgericht Hamburg. Eine Entscheidung ist für den 11. März angekündigt.

Patientenorganisation unterstützt Klage

Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten unterstützt die Initiative der AKNR: „Wir begrüßen sehr, dass die Apothekerkammer Nordrhein gegen solche Fehlentwicklungen vorgeht," so der Sprecher der Patientenorganisation Dr. Michael Kambeck. „Bei manchen Plattformen verleiten die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte nach unserer Ansicht aus kommerziellen Gründen zum Medikamentenmissbrauch – und nehmen dabei teils erhebliche Nebenwirkungen offenbar billigend in Kauf. Es fehlt meist die sorgfältige Anamnese, die Untersuchung und die Therapiebegleitung."

„Von Beginn an haben wir beklagt, dass einige Anbieter mit Rappern werben, mit einfachen Online-Fragebögen, Sonderangeboten und Sortennamen, die eher an Cheesecake erinnern. Nur wenn Medizin und Freizeitnutzen klar getrennt bleiben, kann Cannabis als seriöse Medizin eine Chance haben und vielen Menschen geholfen werden.“

Quelle: Apothekerkammer Nordrhein

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