Ashwagandha: Nichts für Leberkranke
Ashwagandha (lat.: Whitania somnifera) wird traditionell in der ayurvedischen Medizin genutzt. Dabei werden vor allem die Wurzel der auch als Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winterkirsche bezeichneten Pflanze beziehungsweise Zubereitungen daraus verwendet.
Positive Wirkungen nicht belegt
In Europa werden neben den Wurzeln auch die Blätter von Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln oder Teegetränken eingesetzt. Die von den Herstellern versprochenen positiven Wirkungen sind wissenschaftlich allerdings nicht belegt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Zudem seien die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme dieser Pflanzenzubereitungen verbunden sein können, bisher nicht gut untersucht.
Risikogruppen
Vor allem Kinder, Schwangere und Stillende sowie Personen mit einer Erkrankung der Leber sollten auf die Einnahme von Ashwagandha-Präparaten verzichten, erklärt das BfR und bezieht sich damit auf die momentan verfügbaren Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Risiken. Aber auch alle anderen sollten zurückhaltend bei der Einnahme von Ashwagandha-Präparaten sein.
Die Leber im Fokus
Zwar seien unerwünschte Wirkungen von Ashwagandha bisher in Humanstudien kaum untersucht worden. Seit dem Jahr 2017 gebe es allerdings weltweit mehrere Fallberichte, auch aus Europa und Deutschland, sowie Verdachtsfälle zu (teilweise schwerwiegenden) unerwünschten Wirkungen, die möglicherweise mit der Einnahme von Ashwagand-hahaltigen Präparaten in Zusammenhang stehen.
Zu berichteten Akutfolgen zählten Beschwerden des Verdauungstraktes wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautauschläge. Insbesondere Berichte zu Leberschäden, darunter auch Fälle von akutem Leberversagen, geben Anlass zur Vorsicht, so das BfR.
Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Präparate das Immunsystem sowie das endokrine System (Effekte auf den Cortisol- und Blutzuckerspiegel, Schilddrüsen- und Sexualhormone) beeinflussen können.
Eine abschließende Risikobewertung und präzisere Aussagen zu gesundheitlichen Risiken lässt die Datenlage derzeit allerdings nicht zu. Auch ein Richtwert für eine gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemenge konnte auf Basis der vorliegenden Datenlage bisher nicht abgeleitet werden.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung