Auch PTA können Datenschutzbeauftragte werden

(cnie) "Ob ein Apotheker oder eine PTA Datenschutzbeauftragter wird ist völlig irrelevant. Man sollte halbwegs Ahnung von Computern haben und die Bereitschaft, sich mit der Materie zu befassen", meint Cordula Uhlenkamp. Sie muss es wissen, schließlich kümmert sie sich seit etwa zehn Jahren um die Daten der Kollegen und Kunden.

03.04.2018

Büroschrank vor geschredderten Dokumenten mit sensiblen Gesundheitsdaten
© Foto: Timothy Masters / stock.adobe.com
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"Als das Thema anstand sprach mich mein Chef an, ob ich das machen würde", schildert Uhlenkamp den Beginn ihres Engagement. Sie ist als Datenschutzbeauftragte verantwortlich für die Finken-Apotheke und eine Filialapotheke im westfälischen Ahlen.

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Die Aufgaben sind anspruchsvoll und vielfältig. Der Datenschutzbeauftragte sollte sich mit dem allgemeinen Datenschutzrecht ebenso auskennen wie mit den datenschutzrelevanten Vorschriften des Gesundheitswesens. Eine genaue Definiton dieser Fachkenntnisse gibt es nicht. Uhlenkamp hat Seminare besucht und Fachliteratur gewälzt. Bei konkreten Fragestellungen können es von unterschiedlichen Experten ganz verschiedene Antworten geben, sagt sie.

Manche Tipps von Datenschützern gingen jedoch an der Realität im HV vorbei: "Ich kann doch nicht jedesmal vor Nutzung der Kasse mein Passwort eingeben. Das ist nicht praktikabel."

Das Thema Datenschutz sei in der Apotheke nun präsenter, als vor Ihrer Zeit als Datenschutzbeauftragte. Früher hätte sich niemand Gedanken gemacht, wie klein die Dokumente mit sensiblen Daten geschreddert werden. Auch am HV-Tisch drehten die Mitarbeiter nun Rezepte um, wenn sie den Platz kurz verlassen.

Ein Datenschutzbeauftragter sollte unabhängig von der Betriebsleitung sein. Deshalb sind Angehörige des Inhabers, die ebenfalls in der Apotheke arbeiten, nicht für die Aufgabe zugelassen. Außerdem genießt die Person einen hohen Kündigungsschutz. Die Verantwortung trägt letztendlich der Apothekenleiter. Sollten sich Datenschutzbeauftragte und Chef in einem Punkt nicht einig sein, so könnte der verantwortliche Angestellte sich diese Tatsache unterschreiben lassen, rät Cordula Uhlenkamp.

So weist der Datenschutzbeauftragte nach: Ich habe mich gekümmert, aber der Chef hat anders entschieden.

Der Inhaber muss der Aufsichtsbehörde den Datenschutzbeauftragten melden.  Meldungen vor dem 25. Mai 2018 werden nicht berücksichtigt. Die Kontaktdaten werden intern und extern (auf der Website) veröffentlicht.

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