Ausnahme für rezeptfreie nasale Kortikoide
Über die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) ihre Mitglieder informiert.
Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit ist, dass bei den Patienten über mindestens vier Wochen eine schwerwiegende Symptomatik vorgelegen hat. „Bei kurzfristigen Heuschnupfen-Episoden oder bei leichter Symptomatik müssen die Patienten die Präparate weiterhin selbst bezahlen“, so die KVNo.
Quelle: Ärzte Zeitung