AvP-Insolvenz: Bekommen PTA nun kein Gehalt?

(cnie) Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP bleibt für viele Apothekenleiter die Ungewissheit: Bekomme ich mein Geld irgendwann? Ob dieses fehlende Geld auch dazu führen kann, dass der Chef keine Gehälter mehr bezahlen kann, beantwortet Rechtsanwältin Minou Hansen in einer Mitteilung der Apothekengewerkschaft Adexa.

22.09.2020

Stempel mit Insolvenz
© Foto: Marco2811 / stock.adobe.com
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"So erreichen uns in der Adexa-Rechtsabteilung zumindest vereinzelte Anfragen von Apothekenangestellten, die Sorge haben, ihr Gehalt für den September nicht zu bekommen. Und die sich fragen, was dann zu tun ist", schildert Hansen.

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Im Moment  bestehen nach Angaben der Gewerkschaft die Ansprüche der Angestellten gegen die Apothekenleitung auf Zahlung der Gehälter, und die Apothekenleitung muss sich darum kümmern, diese auch zu zahlen". Hier dürften die Verhandlungen im Hintergrund schon sehr intensiv geführt werden. Für Angestellte heißt es im Moment abzuwarten", rät die Rechtanwältin.

Erst dann, wenn die Apotheke selber zahlungsunfähig werden sollte, gibt es  Hilfe von der Arbeitsagentur. Beschäftigte insolventer Betriebe können Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen, die für drei Monate einspringt und dann Zahlungen leistet, die der Höhe des Gehalts entsprechen.

Bank verlängert Kreditlinie betroffener Apotheken

Betroffen von der AvP-Insolvenz sind laut Medienberichten mehr als 3000 Apotheken, die zum Teil auf sechsstellige Summen warten. Offensichtlich stehen mehrere Konkurrenten in den Startlöchern, diese AvP-Kunden zu übernehmen. Auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank  (apoBank) hat angeboten, die Kreditlinien der betroffenen Apotheken zu verlängern, sodass es gut sein kann, dass Ihre Apotheke zahlungsfähig bleibt, erklärt Rechtanwältin Hansen.

Quelle: Adexa

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