Azelastin/Fluticason: Gibt es die Kombi bald ohne Rezept?
Am 16. Juli kam der Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zusammen. Die Mitglieder empfahlen einheitlich, die Kombination Azelastin/Fluticasonpropionat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Und zwar soll das für die Indikation "zur nasalen Anwendung für die symptomatische Behandlung der mittelschweren bis schweren saisonalen allergischen Rhinitis" gelten.
Entzündungshemmende Kombi
Die Kombination von Azelastin und Fluticasonpropionat bewirkt aufgrund der entzündungshemmenden Wirkung bei nasaler Applikation eine Linderung der Symptome der allergischen Rhinitis.
Die Wirkstoffe
Fluticasonpropionat
- synthetisches Kortikosteroid mit einer hohen Affinität für den Glukokortikoidrezeptor und einer stark entzündungshemmenden Wirkung
- 3- bis 5-fach potenter als Dexamethason
Azelastin
- Phthalazinonderivat
- wirkt selektiv H1-antagonistisch und mastzellstabilisierend
Abgelehnt
Mehrheitlich mit sechs zu vier Stimmen lehnte der Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht den Antrag auf Entlassung von Cytisin 1,5 mg aus Verschreibungspflicht ab. Das Medikament wird als Mittel zur Raucherentwöhnung oral angewendet.
Wie geht es weiter?
Die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gehen nun an das Bundesministerium für Gesundheit. Dieses ist nicht an die Empfehlungen gebunden und kann davon abweichen. Folgt es jedoch den Empfehlungen, erlässt es eine Änderungsverordnung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Dieser muss der Bundesrat zustimmen. Erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Änderung dann gültig.
In aller Regel dauert es dann auch noch eine gewisse Zeit, bis die Hersteller den OTC-Switch vollzogen haben und das entsprechende Produkt tatsächlich ohne Rezept abgegeben werden darf.
Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, BfArM