Balneophototherapie wird Kassenleistung bei Neurodermitis

(kib) Die Balneophototherapie als synchrone oder asynchrone Photosoletherapie wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden. Einen entsprechenden Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am vergangenen Freitag in Berlin.

26.03.2020

linke Hand mit Neurodermitis
© Foto: casi / stock.adobe.com
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Grundlage dafür waren Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen konnten. Für Patienten, die jünger als 18 Jahre sind, liegen keine Studienergebnisse vor. Deshalb soll die Indikationsstellung für diese Patientengruppe nur nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten erfolgen.

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Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen, wie beispielsweise Salz, mit UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) appliziert wird.

Kassenleistung seit 1. Oktober

Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mitgeteilt hat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Balneophototherapie bei Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden, seit dem 1. Oktober 2020.

aktualisiert: 2.10.2020

Quelle: G-BA

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