Basaliom bald als Berufskrankheit anerkannt?

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) fordert die Anerkennung des Basalzellkarzinoms als Berufskrankheit (BK) – zumindest für „Outdoor Worker“. Dazu gehören Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Straßen- und Tiefbau, im Gartenbau oder bei der Straßen- und Fahrzeugreinigung. Die DDG verweist dabei auf eine Multicenterstudie einer Forschergruppevon Dresdner Dermatologen. Darin wird untersucht, in welchem Ausmaß sich eine beruflich bedingte UV-Strahlungsexposition auf das Risiko, an einem Basalzellkarzinom zu erkranken, auswirkt.
Die Analyse der Daten ergab laut DDG, dass das Risiko, ein Basalzellkarzinom zu entwickeln, für die „Outdoor Worker“ doppelt so hoch sei, wie für Menschen, die nicht im Freien arbeiten – und dies unabhängig von der Tumorlokalisation, dem histologischen Subtyp und dem individuellen Hauttyp. Damit seien wichtige Voraussetzungen gegeben, um eine Anerkennung als Berufskrankheit auf den Weg zu bringen, betonen die Forscher. Denn nach deutschem Berufskrankheitenrecht muss eine Krankheit mindestens doppelt so häufig auftreten wie bei der übrigen Bevölkerung, um als beruflich verursacht eingestuft zu werden.
Zwar ist heller Hautkrebs in Deutschland bereits seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt (BK-Nr. 5103). Allerdings gilt das nur für das Plattenepithelkarzinom und nicht für das viel häufigere Basalzellkarzinom. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist für Betroffene aber sehr wichtig, da damit eine medizinische Versorgung zu Lasten der Unfallversicherung und gegebenenfalls auch eine Rentenzahlung verbunden sind.
Quelle: IDW