Bayern ist Spitzenreiter bei Anbau von Schlafmohn
Spitzenreiter unter den Bundesländern mit einer Anbaufläche von 182 Hektar ist Bayern. Sachsen wird damit erstmals seit vielen Jahren von der Spitzenposition verdrängt und folgt mit 147 Hektar auf Platz 2. An dritter Position steht Hessen mit 98 Hektar, dicht gefolgt von Niedersachsen mit 87 Hektar angebautem Schlafmohn. Mit dem Anbau von Schlafmohn wird Schlafmohnsamen gewonnen. Dieser wird als Lebensmittel, z. B. in Backwerk eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet.
Anbau erfordert Erlaubnis der Bundesopiumstelle
In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den Vorschriften des Betäubungsmittelrechts. Dies ist vor allem auf das im Milchsaft der Pflanze enthaltene Morphin zurückzuführen. Für den Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erforderlich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss. Das gilt nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für die private Nutzung, etwa im Garten.
Rund 270 landwirtschaftliche Betriebe sind aktuell im Besitz der erforderlichen Erlaubnis. Auch in privaten Gärten ist Schlafmohn immer häufiger zu finden. Derzeit ist 61 Personen in Deutschland der Anbau von Schlafmohn zu privaten Zwecken erlaubt.
Angebaut werden dürfen ausschließlich morphinarme Sorten. Hierzu zählen die beiden Sommermohnsorten "Mieszko" und "Viola" sowie die Wintermohnsorte "Zeno Morphex" mit einem Morphingehalt von jeweils unter 0,02 Prozent.
Quelle: BfArM