Berufskleidung: Hygiene in Zeiten von Corona
Tragen von Berufskleidung
Jeder Mitarbeiter im Team sollte stets nur seine eigene Berufskleidung tragen. Dies empfiehlt sich generell, gilt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ganz besonders. So sollten derzeit keine Kittel etc. an Kollegen ausgeliehen werden.
Kleidung während der Arbeitszeit tragen
Berufskleidung sollte nur während der eigentlichen Arbeitszeit getragen werden. Nach Feierabend aber sollten die Kleidungsstücke nicht mehr getragen und getrennt von der Privatkleidung aufbewahrt werden.
Separat waschen
Berufskleidung sollte nicht mit privater Wäsche zusammen gewaschen werden. Im Idealfall landet die Berufskleidung nicht einmal in der gleichen Waschmaschine wie Privatkleidung. Zwar weisen Experten darauf hin, dass aktuell keine Übertragung von SARS-CoV-2 auf Gegenstände bekannt sei; dennoch sei die Trennung der Wäsche eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, die auch im Regelfall eingehalten werden solle.
Temperatur so hoch wie möglich
Höchstmögliche Temperatur, wie sie die Kleidungsstücke erlauben, ist beim Waschen der Berufskleidung angesagt. Idealerweise wird bei 60 Grad gewaschen: Bei dieser Temperatur werden laut Robert Koch-Institut in Verbindung mit einem Vollwaschmittel die Coronaviren inaktiviert.
Verhalten bei Verdachtsfällen
- Waschen bei 60 Grad mit Vollwaschmittel: Kleidung von einem Mitarbeiter, der mit COVID-19 infiziert ist, sollte laut Robert Koch-Institut bei mindestens 60 Grad mit einem Vollwaschmittel gewaschen und anschließend gründlich getrocknet werden. Nach der Beladung der Maschine sind zudem die Hände gründlich zu waschen und zu trocknen.
- Kleidung für eine Woche separat lagern: Falls die Kleidung nur einer niedrigeren Temperatur standhält, sollte sie separat in einer Tüte für mindestens eine Woche gelagert und anschließend wie gewohnt gewaschen werden. Laut dem Bund für Risikobewertung weisen Coronaviren auf trockenen Oberflächen eine Infektiösität von einigen Stunden bis einigen Tagen auf, da sie in der Umwelt nicht sehr stabil seien.
Textilen Dienstleister informieren
Falls die Berufskleidung durch einen textilen Dienstleister gewaschen wird, sind dessen Vorgaben zum Umgang mit potenziell kontaminierter Wäsche zu beachten. Bei Verdachtsfällen gilt zudem, dass die Apotheke den Dienstleister vorab darüber informiert – um sowohl die Abholung als auch die Desinfektionsmaßnahmen zu sichern.
Quelle: CWS-Pressemeldung. Hinweise von CWS Hygienemanagerin Debbie Hartung zum Waschen von Berufskleidung während der aktuellen Situation