BfArM gibt neue T-Rezepte aus

Ärzte müssen bei der Verordnung nicht mehr die Gebrauchsinformationen für diese Arzneimittel aushändigen. Das schlägt sich jetzt auch in der Formulierung des zweiten Kästchens auf dem Rezept durch, wo nur mehr die Rede davon ist, dass „medizinisches Informationsmaterial (...) ausgehändigt“ wurde. Die entsprechenden Informationen bekommen die Kunden in der Apotheke, wenn sie das Medikament abholen.
Alte Rezeptvordrucke behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter verwendet werden. Auch die grundsätzliche Art der Verordnung ändert sich dadurch nicht.
Aktualisierte FAQs zum T-Rezept
Das BfArM bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit dem T-Rezept. Die FAQs wurden nun aktualisiert um einen Punkt "Worauf ist bei der Verschreibung von Lenalidomid-haltigen Generika zu achten".
Patentablauf macht Weg frei für Generika
Diese Änderungen wurden vor dem Hintergrund beschlossen, dass das Patent für das von Celgene stammende Krebsmittels Revlimid® in diesem Jahr ausläuft. In Kanada hat der Generikawettbewerb bereits eingesetzt. Das ist auch für Deutschland zu erwarten. Dann ist das pharmazeutische Personal nach der Aut-idem-Regelung verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Mit der Änderung wird daher sichergestellt, dass Patienten die zu dem abgegebenen Arzneimittel passende Gebrauchsinformation erhalten.
Quelle: Ärzte Zeitung / BfArM