Bilastin als OTC-Präparat verfügbar
Die 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) wurde am 24. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Kraft trat der OTC-Switch für Bilastin am 01. März 2022. Seit kurzem gibt es nun auch ein Präparat, das im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben werden darf: Allegra® Allergietabletten 20 mg.
Antihistaminikum der 2. Generation
Bilastin ist ein Antihistaminikum der 2. Generation, die in therapeutischen Dosen nahezu selektiv an den H1-Rezeptoren angreifen. Wegen ihrer geringen Lipophilie wirken sie fast ausschließlich peripher. Aufgrund der fehlenden zentralen Wirkung, wie sie bei älteren Antihistaminika gegeben ist, haben sie keine sedierenden Effekte.
Bilastin hebt als H1-Antihistaminikum die Wirkung von Histamin am H1-Histaminrezeptor auf. Dadurch werden unter anderem Juckreiz, Schwellungen und Rötungen, aber auch das Zusammenziehen der Bronchien (Bronchokonstriktion) inhibiert.
Für Personen ab zwölf Jahren
Allegra® ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis (saisonal und perennial) und der Urtikaria. Das Arzneimittel ist für Personen ab zwölf Jahren geeignet. Es gilt eine Tagesdosis von 20 Milligramm.
Die Empfehlung in der Fachinformation lautet, die Tagesdosis auf einmal einzunehmen. Dies sollte eine Stunde vor oder zwei Stunden nach der Aufnahme von Nahrung oder Fruchtsaft geschehen. Die gleichzeitige Einnahme von Bilastin und Grapefruitsaft reduziert die Bioverfügbarkeit des Arzneistoffs um 30 Prozent. Dieser Effekt könnte auch für andere Fruchtsäfte zutreffen. Die Therapiedauer richtet sich nach dem Krankheitsbild.
Bei der allergischen Rhinokonjunktivitis sollte die Einnahme auf die Dauer der Exposition gegenüber Allergenen beschränkt werden. Die Behandlungsdauer bei Urtikaria wird durch die Art, Dauer und den Verlauf der Beschwerden bestimmt.
Quelle: Fachinformation; PK digital, Bilastin: Das jüngste H1-Antihistaminikum der 2. Generation, Sanofi, Januar 2023