Blutzucker nicht bei laufendem Motor messen
Die Straßenverkehrsordnung sieht für dieses Vergehen ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor, warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
Ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewerts sei zwar zulässig, sofern das Messgerät dazu nicht aufgenommen oder bedient werden muss. Die Experten der Fachgesellschaft raten jedoch davon ab, das Gerät mehrfach anzutippen oder zum Messwert zu scrollen.
Wer denkt, er unterzuckere oder wer einfach nur so den Glukosewert überprüfen möchte, sollte an den Straßenrand fahren beziehungsweise die nächstmögliche Parkgelegenheit nutzen und bei ausgeschlatetem Motor den Wert ablesen oder bestimmen.
Quelle: dpa / Ärzte Zeitung