Bundesrat beschließt Apothekenstärkungsgesetz

(kib) Gleiche Preise in Versand- und Vor-Ort-Apotheken. Dieses Ziel verfolgt das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), welches der Bundesrat am 27. November beschlossen hat. "Die heutige Zustimmung des Bundesrates ist der Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland", heißt es dazu in einer Mitteilung der ABDA.

27.11.2020

Bundesrat
© Foto: Kay Nietfeld / dpa / picture alliance
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Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wurde bereits Ende Oktober vom Bundestag verabschiedet. Es sieht ein Verbot von Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente, neue Dienstleistungen und einen Zusatzbetrag für Botendienste vor.

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Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am Folgetag zu großen Teilen in Kraft treten. Die Regelung über den Zusatzbetrag für die Auslieferung per Botendienst wird erst am 1. Januar 2021, eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zur Erhebung eines Zuschlags von 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen ein Jahr nach Inkrafttretens des überwiegenden Teils des Gesetzes in Kraft treten.

Hintergrund: Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung - auch für EU-Versandapotheken - als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt das Gesetz: „Der Apothekenklima-Index 2020 hat gezeigt, dass die Apotheker mit einiger Skepsis in die nächsten Jahre schauen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA: „Das Apothekenstärkungsgesetz kann nun für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeigt. Apotheker und Patienten bekommen gemeinsam mehr Sicherheit für die Zukunft.“

Neben ordnungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten interessiere viele junge Pharmazeuten aber vor allem auch der wissenschaftliche Weg zu einer patientenorientierten Pharmazie von morgen: „Die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse kann nicht nur Versorgungsdefizite beheben und unnötige Kosten für Krankenkassen einsparen, sondern auch den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver machen. Diese Leistungen müssen aber mit den Krankenkassen verhandelt werden. Das wird eine herausfordernde Aufgabe.“

Quelle: bundesrat.de, ABDA

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