Bundesrat: Grünes Licht für den Nutri-Score

(kib) Was ist gesund? Das sollen Verbraucher künftig am Nutri-Score besser erkennen. Der Bundesrat stimmte heute, am 9. Oktober 2020, der Einführung des Labels zu. Die Kennzeichnung mit der Farbskala von grün bis orange-rot soll Verbraucher in die Lage versetzen, die Nährstoffzusammensetzung verschiedener Produkte auf einen Blick zu erfassen und zu vergleichen.

09.10.2020

Nutri-Score
© Foto: Christophe Gateau / dpa / picture alliance
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Die farbliche Skala reicht von einer positiven grünen A-Bewertung bis zur orange-roten E-Bewertung für eine eher ungünstige Nährwertzusammensetzung. Der Score gibt Anhaltspunkte dafür, wie die tägliche Lebensmittelauswahl kombiniert werden sollte: Je besser der Score, desto mehr könnte das Lebensmittel zur ausgewogenen täglichen Ernährung beitragen – während Lebensmittel mit einer ungünstigeren roten Bewertung nur in Maßen verzehrt werden sollten.

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Der Nutri-Score auf der Vorderseite des Produkts ermöglicht einen Gesamtüberblick über den Nährstoffgehalt – stellt allerdings nicht die einzelnen Nährstoffe dar. Wenn Verbraucher sich dafür interessieren, müssen sie weiterhin die Nährwert-Tabelle und das Zutatenverzeichnis lesen – oftmals auf der Rückseite der Verpackungen.

Zur Ermittlung des Scores werden die Mengen verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe eines Produktes miteinander verrechnet. Nährstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte, zum Beispiel Zucker, Fett und Salz, stehen solche Inhaltsstoffe gegenüber, die eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss haben – wie Ballaststoffe und Eiweiß.

Die Nutzung des Nutri-Score erfolgt in Deutschland nur auf freiwilliger Basis, da das geltende EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Begründung zum Verordnungsentwurf.

In den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Belgien wird der Score bereits verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden sowie der Schweiz wird eine erweiterte Nährwertkennzeichnung diskutiert.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat kompakt

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