Bundesrat stimmt Verbot von Aroma in Tabakerhitzern zu
Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt.
Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen zudem Text-Bild-Warnhinweise und so genannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.
Süßen Einstieg in Tabakkonsum verhindern
Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Begründung zum Gesetz.
Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt.
Quelle: Bundesrat Kompakt