Bundestag beschließt Cannabis-Freigabe

(cnie) Am Ende war es noch eine Zitterpartie. Die heftig umkämpfte Legalisierung von Cannabis hat am Freitag auch die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Nach dem Showdown in der Länderkammer ist das Gesetz der Ampel-Koalition beschlossene Sache. Erwachsene können demnach am 01. April erste erlaubte Joints rauchen.

aktualisiert am 22.03.2024

23.02.2024

Mann raucht Cannabis
© Foto: Aleksej / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Der Bundestag hat am Freitag, 23.02., eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor.

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Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 01. April an erlaubt sein. Zum 01. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wird bis zuletzt kontrovers diskutiert.

Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es aber nicht. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung hängt vorerst in der Warteschleife: Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften.

Was ist künftig erlaubt?

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Erlaubt werden sollen auch „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar.

Ich bin überzeugt: Wer selbst Hanf anbauen darf, kauft keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt.
Burkhard Blienert, Drogen-Beauftragte der Bundesregierung

Legalisierung soll Schwarzmarkt zurückdrängen

Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sprach von einer neuen Drogen- und Suchtpolitik, „weg von Stigmatisierung und Kriminalisierung, hin zu mehr Schutz und Hilfen“. Wesentliche Punkte seien ein besserer Gesundheitsschutz für Menschen, die ab 18 Jahren Cannabis konsumieren wollten, ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes und eine bessere Prävention, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag).

„Ich bin überzeugt: Wer selbst Hanf anbauen darf, kauft keine gefährlichen Mischungen mehr beim Dealer auf dem Schwarzmarkt.“ Auch Lauterbach warb zuletzt für die Pläne, die eine wichtige Verbesserung der Drogenpolitik seien.

Welche Regelungen gibt es mit der Legalisierung noch?

Begleitend prüft das Verkehrsministerium gerade, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen.

Geregelt werden auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es noch mehr sind, macht man sich weiterhin strafbar.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es jedoch eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben, die künftig erlaubt sind. Betroffene können dann beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

Außerdem wird Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen.

Kritik aus der Union und der Jugendmedizin

Bayern prüft derweil weiter die Möglichkeit einer Klage gegen das Gesetz, wie Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte. „Bayern ist entschlossen, sich gegen den gefährlichen Konsum von Cannabis zu stemmen, sollte das Gesetz in Kraft treten“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte meldete im Vorfeld Bedenken an. „Wir fürchten, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht wird, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert wird“, sagte Präsident Michael Hubmann der Ärzte Zeitung.

Quelle: dpa / Ärzte Zeitung

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