BVpta: Bildungsurlaub

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
14.03.2022

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Bildungsurlaub ist für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildung. Wichtig dabei ist, dass diese Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und man sich dafür vom Arbeitgeber beurlauben lässt.

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Während der Ausbildung und des Arbeitslebens hat man sicherlich ganz viel Wissen angehäuft, aber es sollte auf jeden Fall mit der Zeit aufgefrischt werden. Man kann sich in seinem Arbeitsleben nicht darauf verlassen, dass das einmal Gelernte ein Leben lang Gültigkeit hat. Es gibt fortlaufend Neuerungen. Wissen muss stetig aufgefrischt werden, um up-to-date zu bleiben und im Beruf nicht an Grenzen zu stoßen. Hierfür ist Bildungsurlaub ideal, denn er fördert lebenslanges Lernen!

Was genau ist Bildungsurlaub?

Unter Bildungsurlaub versteht man die Freistellung von der Arbeit, um an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Das Gehalt wird fortgezahlt.

Welcher gesetzliche Anspruch besteht?

Eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. Im Großteil der Bundesländer existiert ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Die Höhe des Bildungsurlaubs ist demnach unterschiedlich. Meist jedoch besteht ein Anspruch von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr oder zehn Tagen in zwei Jahren. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Fünf-Tage-Woche.

Welcher tarifliche Anspruch besteht?

§ 12 des BRTV regelt diesen tariflichen Anspruch. Er gilt nachrangig zum gesetzlichen Anspruch, greift also erst, wenn es im betreffenden Bundesland keine gesetzlichen Regelungen gibt oder wenn die vom Landesgesetz geforderte Zertifizierung einer Fortbildungsmaßnahme nicht gegeben ist. Der Anspruch beträgt seit dem 01. Januar 2011 sechs Werktage innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Ab wann hat man einen Anspruch?

Den hat man erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Beantragung muss mindestens einen Monat vorher schriftlich erfolgen. Zudem muss die Teilnahme durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden. Man sollte sich also vorab unbedingt über die jeweiligen Gesetze des Bundeslandes informieren. Ausschlaggebend ist übrigens, in welchem Bundesland sich der Arbeitsort des Arbeitnehmers befindet.

Und die Kosten dafür kann man am Ende des Finanzjahres auch bei der Steuererklärung einreichen. Und unter Umständen könnte man auch von der Bildungsprämie profitieren.

Kontakt:

BVpta e.V.
Bismarckstraße 128
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681.960 23-0
Fax: 0681.960 23-11
info@bvpta.de

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