Cannabinoide in Süßwaren

(kib) Gummidrops, Kekse, Softdrinks: Cannabinoide werden inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

11.10.2024

Junge schaut schielend auf ein grünes Gummibärchen, das auf einer Tischplatte steht
© Foto: grafikplusfoto / stock.adobe.com
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Die Behörden haben 2023 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF knapp 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebens-, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien ausgetauscht. In den Fokus rückten dabei zunehmend Cannabinoide, so etwa in Süßwaren wie Gummidrops, Keksen, Honig und Softdrinks.

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Die meisten Meldungen betreffen Lebensmittel

Fast jede achte Meldung im Schnellwarnsystem wurde von den deutschen Behörden übermittelt. Damit liegt Deutschland etwa gleichauf mit den Niederlanden an der Spitze der insgesamt 31 meldenden europäischen Staaten.

89 Prozent aller Meldungen des Schnellwarnsystems betrafen Lebensmittel, sieben Prozent Futtermittel und vier Prozent Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Geschirr, Kochutensilien oder Verpackungen.

Mehr Warnmeldungen wegen Cannabinoiden

Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen waren die häufigsten Gründe für Warnungen. Insgesamt ist die Anzahl dieser Art von Meldungen aber im zweiten Jahr in Folge gesunken.

Stattdessen stieg die Zahl der Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln deutlich an, berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Ein Großteil dieser Meldungen betreffe Produkte, die das als neuartig eingestufte Cannabidiol (CBD) enthalten. Mehr als 90 RASFF-Meldungen gab es hierzu, davon 44 von deutschen Behörden.

Verwechslungsgefahr gegeben

Besonders kritisch bewertet die Behörde, dass Cannabinoide inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Mehr als 20 Produkte, die geeignet sind, von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt zu werden, wurden in dieser Kategorie gemeldet.

Neben CBD enthielten einige der Gummidrops, Kaugummis, Honige, Sirupe, Softgetränke und Kekse das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol, dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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