Cannabis auf BtM-Rezept: Retax weiter ausgesetzt
Cannabis zu medizinischen Zwecken ist, ebenso wie die Rezeptursubstanz Dronabinol und das Fertigarzneimittel Sativex, seit dem 01. April kein Betäubungsmittel mehr. Die Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt per E-Rezept beziehungsweise Muster-16-Rezept und ist 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.
Übergangsfrist verlängert
Ursprünglich bis zum 01. Mai galt eine Ausnahmeregelung für entsprechende Cannabisverordnungen auf BtM-Rezept. Sie waren ebenfalls 28 Tage gültig (statt der für BtM-Rezepte üblichen 7 Tage). Nun wurde diese Übergangsregelung auf unbestimmte Zeit verlängert, bestätigte Jens Ofiera, Pressereferent beim GKV-Spitzenverband, gegenüber DAS PTA MAGAZIN.
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Hintergrund ist, dass bis zum Stichtag 01. Mai noch nicht alle Softwareaktualisierungen umgesetzt und auch die Preis- und Produktverzeichnisse noch nicht auf dem aktuellen Stand waren. Es kann daher vorkommen, dass die entsprechenden Artikel in der Arzt- und Apotheken-Software noch als BtM gelistet sind.
Aus diesem Grund hat der GKV-Spitzenverband die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, entsprechende BtM-Verordnungen auch über den 01. Mai hinaus nicht zu beanstanden. Das heißt, Apotheken müssen keine Retaxation fürchten, wenn sie BtM-Rezepte wie normale Rezepte beliefern.
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pharmazeutische Zeitung