Cannabisagentur gestartet

(jup/fast) Die neue staatliche Cannabisagentur kommt, das hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heute mitgeteilt. Nun wann genau, ist noch nicht klar. Auf einer Pressekonferenz in Berlin hat das BfArM die zukünftigen Aufgaben der Agentur vorgestellt.

03.03.2017

Arzt mit Medizinischem Cannabis
© Foto: William Casey / stock.adobe.com
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Gewartet wird auf das Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“, welches dazu im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Dazu muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, womit in den nächsten Tagen gerechnet wird. „Wir sind kurz vor dem Start, dass die Regelungen ihre Umsetzbarkeit erreichen“, so Lutz Hoppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung schwerkranker Patienten zu verbessern.

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"Etwa das Leid von Schmerzpatienten zu lindern, denen anders nicht geholfen werden kann“, so Hoppe. „Und das mit qualitätsgesicherten Arzneimitteln“. Die nationale Monografie „Cannabis-Blüten“ sei auf den Weg gebracht und durchlaufe gerade das europäische Notifizierungsverfahren, sodass die Grundlagen für einen qualitätsgesicherten Anbau gelegt sind. Laut BfArM sollen die nationale und die europäische Monografie in diesem Jahr in Kraft treten.

Welche Indikationen?

„Künftig wird es Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken geben. Voraussetzung für die Verschreibung ist, dass keine alternative Therapie möglich ist“, führte Hoppe weiter aus. Patienten müssen jedoch nicht erst leiden, bevor sie Medizinal-Hanf bekommen. Die Entscheidung, ob sich die Therapie eignet oder nicht, trifft im konkreten Einzelfall der Arzt.

Aus den medizinischen Erfahrungen mit Cannabis in den letzten Jahren sind es besonders Spastiken bei Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebspatienten und Schmerzen, bei denen eine Linderung erreicht werden kann. Die wissenschaftliche Datenlage zu Cannabis muss verbessert werden. Daher wird es in den nächsten fünf Jahren eine Begleiterhebung geben, innerhalb derer Ärzte dem BfArM anonymisierte Daten zur Cannabis-Therapie melden.

Patienten mit Ausnahmeerlaubnis

Momentan besitzen 1000 Patienten in Deutschland eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Nach Inkrafttreten des Gesetzes erlischt die Ausnahmeerlaubnis nach einer Übergangsfrist von drei Monaten. Vor der ersten Verordnung durch einen Arzt auf ein Betäubungsmittelrezept muss der Patient einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen.

Wer übernimmt die Kosten?

Künftig werden die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, bei der es keine anerkannte, arzneiliche Alternative gibt. Oder wenn die Anwendung von Cannabis eine deutliche Besserung von Symptomen verspricht.

Die  Kostenanträge der Kranken müssen von den Kassen innerhalb von drei Wochen genehmigt werden. Muss der medizinische Dienst einbezogen werden, sind es fünf Wochen. Im palliativmedizinischen Bereich beläuft sich die Genehmigungsfrist auf höchstens drei Tage.

Eine Verordnung mittels Privatrezept kann jederzeit und für jede Indikation unabhängig von einer Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.

Was sind die Aufgaben der Agentur?

Die Cannabisagentur wird den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren. Ziel ist es, die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen. Momentan werden Cannabisblüten und -extrakte zu medizinischen Zwecken aus den Niederlanden und Kanada importiert. Mit deutscher Ware wird nach Aussagen des BfArM ab 2019 gerechnet.

Wenn der Anbau in Deutschland erfolgt, wird die Cannabisagentur die Ernte in Besitz nehmen, einen Herstellerabgabepreis festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen.

Der Anbau erfolgt nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. Der Herstellerabgabepreis, über den aktuell nichts bekannt ist, wird von der Agentur festgelegt.

Quelle: BfArM

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