Chlorhexidin kann Augen gefährlich werden

(kib) Kommen die Augen versehentlich mit Chlorhexidin in Kontakt, kann das die Hornhaut schwer verletzen und zu anhaltender Sehbehinderung führen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Hornhauttransplantation notwendig werden. Die Produktinformationen sollen um diesen Warnhinweis ergänzt werden.

01.07.2024

Augenuntersuchung an der Spaltlampe
© Foto: mmphoto / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut weisen im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit darauf hin, dass chlorhexidinhaltige Mono- und Kombinationspräparate nicht in die Augen gelangen beziehungsweise nicht mit den Augen in Berührung kommen dürfen. Es gebe Fälle, in denen die Lösung trotz Augenschutzmaßnahmen über den vorgesehenen chirurgischen Anwendungsbereich hinaus in die Augen gelangte.
chlorhexidinhaltige Arzneimittel sind in den EU-Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Indikationen zugelassen, in erster Linie für die Desinfektion der Haut vor medizinischen Eingriffen.

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Produktinformationen sollen ergänzt werden

Nach einer Bewertung der verfügbaren Informationen durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wird der Wortlaut der Produktinformation Chlorhexidin-haltiger Arzneimittel, die für die Desinfektion der Haut indiziert und zur Anwendung auf der Haut bestimmt sind, um das Risiko für anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen ergänzt. Wie häufig das vorkommt, ist nicht bekannt.

Sofort handeln

Bei der präoperativen Anwendung ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen, um sicherzustellen, dass Chlorhexidin nicht in die Augen gelangt. Das gilt insbesondere bei anästhesierten Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Exposition der Augen sofort zu melden.

Gelangt Chlorhexidin dennoch mit den Augen in Berührung, sind diese sofort und gründlich mit Wasser auszuwaschen. Ein Augenarzt sollte zu Rate gezogen werden.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, BfArM/PEI

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