Corona-Boni für Apothekenmitarbeiter
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa begrüßen diese Möglichkeit. Das Bundesfinanzministerium stellt Sonderzahlungen und Sachleistungen an Mitarbeiter, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 geleistet werden, bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden. Zum vertraglich vereinbarten Gehalt gehört in Apotheken bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV.
Dazu sagen der ADA-Vorsitzende Theo Hasse und die Leiterin der Adexa-Tarifkommission, Tanja Kratt in einer gemeinsamen Mitteilung: „Wir werben dafür, dass Apothekeninhaber*innen ihren Beschäftigten die Zahlung solcher Boni nach der individuellen betrieblichen Möglichkeit zukommen lassen, wenn ihre Mitarbeiter*innen in dieser Zeit erhöhte Leistungen erbringen müssen. Ein derartiger Bonus dient der Wertschätzung der wichtigen Arbeit der Mitarbeiter*innen in schwierigen Zeiten mit einem erhöhten persönlichen Gesundheitsrisiko.“
Quelle: Adexa und ADA